Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Segelmacherei Nickels oHG


§ 1. Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Für Verträge zwischen der Segelmacherei Nickels oHG (nachfolgend wir oder uns) und unseren
Kunden über die Herstellung und Lieferung von individuell nach Kundenwunsch angefer􀆟gten
Werken, sowie Geschä􀅌en, die nicht über den von uns betriebenen Webshop geschlossen
werden (nachfolgend Leistungen) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschä􀅌sbedingungen
(nachfolgend AGB).
(2) Allgemeine Geschä􀅌sbedingungen des Kunden gelten nur insoweit als wir diesen ausdrücklich
schri􀅌lich zuges􀆟mmt haben. Diese AGB gelten insbesondere auch dann für Verträge mit
unseren Kunden, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Allgemeiner
Geschä􀅌sbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen. Eine vorbehaltlose
Leistungserbringung durch uns stellt in diesem Fall keine ausdrückliche Zus􀆟mmung zu
Allgemeinen Geschä􀅌sbedingungen des Kunden dar.
§ 2. Vertragsschluss, Rücktri􀆩srecht
(1) Unsere Angebote an den Kunden sind freibleibend.
(2) Unser Angebot und die darin enthaltenen Angaben und Bedingungen werden Bestandteil des
Vertrages mit dem Kunden.
(3) Sind wir aufgrund der nicht rich􀆟gen und/oder nicht rechtzei􀆟gen Belieferung durch unsere
Zulieferer gehindert, die vertraglich geschuldeten Leistungen gegenüber dem Kunden zu
erbringen, so sind wir berech􀆟gt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ein solches
Leistungshindernis nicht durch uns zu vertreten ist. Gleiches gilt in Fällen von unvorhersehbaren
Betriebsstörungen etwa durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen oder unvermeidbaren
Rohstoffmangel. Im Falle des Eintri􀆩s eines solchen Leistungshindernisses wird der Kunde
unverzüglich von uns informiert. Soweit wir in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten wollen,
werden wir unser Rücktri􀆩srecht unverzüglich ausüben. Die bereits erbrachte Gegenleistung
wird dem Kunden unverzüglich zurückersta􀆩et.
(4) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ha􀅌et der Käufer in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sowie
bei einer schuldha􀅌 verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach
den gesetzlichen Bes􀆟mmungen. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit
der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung –
ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldha􀅌er Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldha􀅌e Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit
nicht zugleich ein anderer Fall nach S. 1 gegeben ist. Das Recht des Käufers zum Rücktri􀆩 vom
Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(5) Wir behalten uns sämtliche Rechte an den von uns erstellten, dem Kunden übergebenen
Abbildungen, Zeichnungen, Kalkula􀆟onen, technischen Dokumenten und sons􀆟gen Unterlagen
vor. Deren Weitergabe durch den Kunden an Dri􀆩e bedarf unserer ausdrücklichen schri􀅌lichen
Einwilligung.
§ 3. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können Fracht- und Verpackungskosten entstehen. Die
Höhe dieser Kosten bes􀆟mmt sich nach Umfang und Größe der bestellten Ware / Segel. Die
genaue Höhe der Versandkosten wird mit Übersendung des Angebots vor Vertragsschluss
mitgeteilt.
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(2) Eine Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Die Gewährung eines
abweichenden Zahlungszieles bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden.
(3) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin
mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fer􀆟gstellung der Lieferung die Löhne,
die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berech􀆟gt, den Preis
angemessen entsprechend der Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktri􀆩 nur
berech􀆟gt, wenn die Preiserhöhung den Ans􀆟eg der allgemeinen Lebenshaltungskosten
zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berech􀆟gt, soweit seine Gegenansprüche rechtskrä􀅌ig
festgestellt, unbestri􀆩en oder von uns anerkannt sind.
(5) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4. Ergänzende Regelungen zu individuellen Werken (insb. Segel, Persennings, etc)
(1) Wir sind nicht verpflichtet vom Kunden gelieferte Daten (Maße, Muster etc.), Materialien oder
die Eignung der bestellten Ware für die Zwecke des Kunden zu überprüfen.
(2) Soweit eine Anzahlung vereinbart ist, kann die Au􀅌ragnehmerin den Beginn der Tä􀆟gkeit vom
Eingang der Anzahlung abhängig machen.
(3) Leichte op􀆟sche Auffälligkeiten (bspw. Weißbruch) können materialbedingt au􀅌reten und stellen
grundsätzlich keinen Mangel im Sinne der Gewährleistung / Reklama􀆟on dar.
(4) Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits 14 Tage nach der Abnahme in Verzug,
soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein
Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln
und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbesei􀆟gung)
steht. Der Kunde ist nicht berech􀆟gt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeiten
geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag
(einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert
der – mit Mängeln beha􀅌eten – Leistungen steht.
§ 5. Änderungen / Ergänzungen der Leistungen
(1) Sofern der Kunde über die einzelvertraglich beschriebene Leistung hinausgehende oder weniger
Leistungen (insb. individuelle Anpassungen) bzw. Terminverschiebungen wünscht oder solche
Mehr- oder Minderleistungen bzw. Terminverschiebungen notwendig werden, bedürfen diese
eines schri􀅌lichen Nachtrags.
(2) Sofern von uns abgegebene Aufwandsentschädigungen für einen solchen Nachtrag nicht in
Schri􀅌form als verbindliche Vertragsgrundlage vereinbart sind, handelt es sich um unverbindliche
Kostenvoranschläge.
§ 6. Mitwirkungspflicht des Au􀅌raggebers
(1) Der Au􀅌raggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur Erfüllung des jeweiligen
Vertragszwecks notwendig ist.
(2) Insbesondere hat dieser das Schiff zum Ausführungstermin bereit zu stellen und angemessene
Ausfahrten zur Erprobung und Vermessung zu ermöglichen. Befindet sich das Schiff an Land, so
leistet der Au􀅌raggeber gewähr für sicheren Stand des Schiffs und ermöglicht den Zugang bspw.
durch eine vom Au􀅌raggeber zu stellende Leiter.
§ 7. Lieferung, Verzugsha􀅌ung, Gefahrübergang, Rügepflicht, Kosten der Rücksendung bei
Widerruf
(1) Sofern nicht abweichend vereinbart, wird als Leistungs- und Abholort unsere Betriebsstä􀆩e
(Grönfahrtweg 7, 24955 Harrislee) vereinbart.
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(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Die hierdurch entstehenden
Mehrkosten tragen wir.
(3) (Liefer-)Termine sind unverbindlich, wenn nicht etwas Abweichendes in Schri􀅌form vereinbart
ist.
(4) Wir sind berech􀆟gt, die zu erbringenden Leistungen selbst, durch verbundene Unternehmen (§§
15 ff. AktG) oder durch Unterau􀅌ragnehmer zu erbringen.
(5) Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb Deutschlands können Importbeschränkungen vorliegen
und Einfuhrabgaben anfallen, die der Kunde zu tragen hat. Diese variieren in den verschiedenen
Zollgebieten. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Abfuhr der notwendigen Zölle und
Gebühren verantwortlich.
(6) Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr,
oder auf ähnliche, nicht von uns nicht zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung,
zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete
Ereignis oder seine Wirkungen andauern. Wir ha􀅌en bei Verzögerung der Leistung in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns oder einen unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldha􀅌 verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bes􀆟mmungen. Eine Änderung der Beweislast zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(7) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf ihn über, in dem die Übergabe der Ware an den
Kunden erfolgt oder dieser in Annahmeverzug gerät.
(8) Hat der Kunde als Verbraucher bei uns im Wege eines Fernabsatzvertrages (§ 312b BGB) eine
oder mehrere Sachen gekau􀅌 und übt der Kunde das ihm zustehende gesetzliche Widerrufsrecht
aus, so hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Die
Kostentragungspflicht gilt nicht, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
§ 8. Abnahme, Rügepflicht des Kunden, Kostentragung bei unberech􀆟gter Mängelrüge
(1) Besteht unsere Leistung in der Erstellung eines individuellen Werkes, so erfolgt die Abnahme der
Vertragsleistung bei Übergabe des Werkes.
(2) Abgeschlossene Werkleistungen müssen abgenommen werden. Die Abnahme erfolgt – soweit
nicht anders vereinbart – nach Maßgabe der folgenden Bes􀆟mmungen:
a. Wir teilen dem Au􀅌raggeber die Abnahmebereitscha􀅌 der jeweiligen Leistung oder
Teilleistung mit. Eine Teilleistung kann insbesondere in einzelnen Segeln oder
abgeschlossenen Persennig-Abschni􀆩en (Sprayhoods, Anschlusspersennige etc.)
bestehen.
b. Unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ab Zugang der
Mi􀆩eilung, führt der Au􀅌raggeber eine Abnahmeprüfung durch und teilt uns evtl.
bestehende Mängel unverzüglich mit.
c. Festgestellte Mängel sind nach den folgenden Fehlerklassen zu unterscheiden:
i. Fehlerklasse 1: Der Fehler führt dazu, dass das Werkstück insgesamt oder der
abzunehmende Teil des Werkstücks nicht genutzt werden kann.
ii. Fehlerklasse 2: Der Fehler bedingt bei wich􀆟gen Funk􀆟onen erhebliche
Nutzungseinschränkungen, die nicht für eine angemessene, dem Kunden
zumutbare Zeitdauer durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden können
(bspw. leicht verschmutzte Stellen, Nah􀆞ehler an verdeckten Stellen, etc.).
iii. Fehlerklasse 3: Alle sons􀆟gen Fehler.
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(3) Der Au􀅌raggeber ist zu einer Verweigerung der Abnahme nur wegen Mängel der Fehlerklassen 1
und 2 berech􀆟gt. Fehler der Fehlerklasse 3 hindern die Abnahmefähigkeit der Leistung nicht,
sondern sind im Rahmen der Mängelansprüche zu beheben.
(4) Scheitert die Abnahme, werden wir die abnahmehindernden Mängel unverzüglich besei􀆟gen und
die Leistungen erneut zur Abnahme bereitstellen.
(5) Wenn der Au􀅌raggeber nicht unverzüglich i.S.v. die Abnahme erklärt, sind wir berech􀆟gt, dem
Au􀅌raggeber eine Frist von einer Woche zur Abgabe dieser Erklärung zu setzen. Die Abnahme gilt
als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme
nicht schri􀅌lich spezifiziert.
(6) Ist nach der Beschaffenheit der Leistung die Abnahme ausgeschlossen, so tri􀆩 an die Stelle der
Abnahme die Erbringung der Leistung.
(7) Wir sind berech􀆟gt, Leistungen zurückzuhalten, wenn der Au􀅌raggeber mit der Abnahme von
Leistungen oder Teilleistungen oder Bezahlung abgenommener Leistungen in Verzug ist.
§ 9. Gewährleistungsansprüche / Verjährung
(1) Im Falle des Vorliegens eines Mangels gelten für die Gewährleistungsansprüche des Kunden die
gesetzlichen Regelungen. Ist der Kunde Unternehmer gilt dies jedoch nur vorbehaltlich der
nachfolgenden Bes􀆟mmungen.
(2) Soweit wir gegenüber dem Kunden als Unternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet sind, sind wir
nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbesei􀆟gung oder zur Lieferung einer
neuen mangelfreien Sache berech􀆟gt.
(3) Schlägt die von uns gewählte Art der Nacherfüllung gegenüber dem Kunden als Unternehmer
fehl, so ist dieser nach seiner Wahl berech􀆟gt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Minderung
des Kaufpreises zu verlangen. Ein Fehlschlag der gewählten Art der Nacherfüllung liegt erst nach
dem erfolglosen zweiten Versuch vor.
(4) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.
(5) Ist der Kunde Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler und erfolgt die bestellte
Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von
einem Jahr ab Erhalt der Ware. § 479 BGB bleibt unberührt.
§ 10. Ha􀅌ungsbegrenzung
(1) Wir schließen die Ha􀅌ung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind,
aus, sofern diese nicht aus der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten resul􀆟eren,
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach
dem Produktha􀅌ungsgesetz betroffen sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer
Erfüllungsgehilfen.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Ha􀅌ung in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und
vorhersehbar sind, beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit
den vorstehenden Regelungen nicht verbunden
§ 11. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus dem Kaufvertrag mit
dem Kunden unser Eigentum. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, gelten ergänzend die
nachfolgen Bes􀆟mmungen.
(2) Ist der Kunde Unternehmer dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung sämtlicher uns
zustehender Ansprüche aus der laufenden Geschä􀅌sbeziehung mit diesem.
(3) Die Verarbeitung, Verbindung oder Umbildung der Ware (nachfolgend Verarbeitung) durch den
Kunden als Unternehmer erfolgt stets für uns. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden
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Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Ware (Rechnungsbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Ist einer der uns nicht gehörenden
Gegenstände bei der Verarbeitung als Hauptsache anzusehen und werden wir daher nach dem
vorstehenden nicht Miteigentümer, sind wir uns bereits jetzt mit dem Kunden als Unternehmer
einig, dass dieser uns an der neuen Sache Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der
Waren zu den übrigen verarbeiteten Gegenständen überträgt. Entsprechendes gilt für eine
Vermischung oder Vermengung der Waren mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen.
Der Kunde verwahrt die so entstehenden, in unserem Allein- oder Miteigentum stehenden
neuen Sachen für uns.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, ist er berech􀆟gt, die Waren und die neuen Sachen, die in unserem
Miteigentum stehen, im ordentlichen Geschä􀅌sgang weiter zu verkaufen. Der Kunde tri􀆩 uns
jedoch bereits jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf gegenüber Dri􀆩en
entstehen, bis zur Höhe des Betrages ab, den wir dem Kunden für die weiterveräußerten bzw.
zuvor zur Verarbeitung zur neuen Sache verwendeten Waren in Rechnung einschließlich
Umsatzsteuer gestellt haben. Die uns von dem Kunden im Voraus abgetretene Forderung bezieht
sich im Falle eines zwischen dem Kunden und dem Abnehmer bestehenden
Kontokorrentverhältnisses auf den Endsaldo. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung
ermäch􀆟gt, diese Forderung einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange
der Kunde uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug
gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen
des Kunden gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Tri􀆩 einer der vorgenannten Fälle
ein, ist der Kunde verpflichtet, uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner und alle zum Einzug erforderlichen Angaben bekannt zu geben, sämtliche
dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung offen zu legen.
(5) Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt jedoch uns.
(6) Ist der Kunde Unternehmer sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere
im Falle des Zahlungsverzuges – berech􀆟gt, die Herausgabe der Ware zu verlangen. In dem
Herausgabeverlangen der Ware liegt keine Rücktri􀆩serklärung vom Vertrag. Wir sind nach der
Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird auf die
Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.
(7) Bei Pfändungen, Beschlagnahme und/oder sons􀆟gen Eingriffen oder Verfügungen Dri􀆩er hat uns
der Kunde als Unternehmer unverzüglich zu benachrich􀆟gen.
§ 12. Widerrufsbelehrung
(1) Unsere individuellen Werke werden nach Kundenspezifika􀆟onen angefer􀆟gt, weshalb Ihnen in
diesen Fällen ein Widerrufsrecht nicht zusteht. Handelt es sich um Waren, die nicht nach
Kundenspezifika􀆟onen hergestellt sind, haben Sie als Verbraucher ein vierzehntägiges
Widerrufsrecht.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm
benannter Dri􀆩er, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.
(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns (Segelmacherei Nickels oHG,
Grönfahrtweg 7, 24955 Harrislee, info@segelmacherei-nickels.de, Telefon: +49 (0)462-43534,
Telefax: +49 (0)461-43554) mi􀆩els einer eindeu􀆟gen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der
Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mi􀆩eilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
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(4) Wenn der Kunde den Vertrag widerru􀅌, haben wir alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, güns􀆟gste
Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mi􀆩eilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen
ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmi􀆩el, das bei der ursprünglichen
Transak􀆟on eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung
verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Nachweis erbracht
wurde, dass der Kunde die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt
ist.
(5) Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab
dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtete, an uns zurückzusenden
oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen
abgesendet wurden. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur
au􀅅ommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenscha􀅌en
und Funk􀆟onsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
§ 13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Sind diese AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so
bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bes􀆟mmungen nicht Vertragsbestandteil
geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen
Vorschri􀅌en. Der Vertrag ist nur dann unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter
Berücksich􀆟gung der nach den gesetzlichen Vorschri􀅌en vorzunehmenden Änderungen eine
unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
(2) Auf das Rechtsverhältnis der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
(3) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Strei􀆟gkeiten Flensburg. Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für
das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben in diesem Falle unberührt.
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Muster-Widerrufsformular
(Wenn Kunden den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen diese bi􀆩e dieses Formular
aus und senden es zurück.)
An Segelmacherei Nickels oHG, Grönfahrtweg 7, 24955 Harrislee, info@segelmachereinickels.
de,
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den
Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()

  • Bestellt am ()/erhalten am ()
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschri􀅌 des/der Verbraucher(s)
  • Unterschri􀅌 des/der Verbraucher(s) (nur bei Mi􀆩eilung auf Papier)
  • Datum
    (*) Unzutreffendes streichen.

Wo wir sind

Segelmacherei Nickels oHG
Grönfahrtweg 7
24955 Harrislee

Kontakt

Tel.: +49-(0)461-43534
Fax.: +49-(0)461-43554

E-Mail: info@segelmacherei-nickels.de

Öffnungszeiten

  • Mo.-Fr.

    8:00 – 17:00 Uhr

  • Samstag

    nach Termin

  • Sonntag

    Geschlossen

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